Beschäftigungsförderung, Ehrenamt und Gemeinwesenarbeit, Ableistung von gemeinnütziger Arbeit als Strafersatz

Hier fördern wir Menschen, die im Gemeinwesen arbeiten wollen. Dieses kann in verschiedenen Maßnahmentypen erfolgen. Hier kann man über das Jobcenter zu uns gelangen, oder sich direkt an uns wenden. In welchem Bereich man arbeiten kann, findet man unter „Tätigkeitsfelder“. Nach Möglichkeit soll die Tätigkeit immer wohnortnah erfolgen.

Folgende Maßnahme Typen sind möglich:

Beschäftigungsförderung
  1. Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (ein Euro Jobs in der Regel 6 Monate)
  2. Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II (Lohnkostenzuschuss 2 Jahre)
  3. Beschäftigungsförderung nach § 16i SGB II (Lohnkostenzuschuss bis 5 Jahre)
  4. Landesprogramm Öffentlich geförderte Beschäftigung
    • Gemeinwesenarbeit ( 1,50 € Job über 3 Jahre)
    • Soziale Teilhabe (Arbeitsvertrag 3 Jahre gefördert)
  5. Diverse Sonderprogramme der Agentur für Arbeit, des Sozialamtes, des Freistaates Thüringen und Ähnliches.
  6. Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit für straffällig gewordene Menschen
    • als Auflage bei der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn dadurch der staatliche Strafanspruch beseitigt wird und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht (§ 153a Strafprozessordnung),
    • als Auflage bei der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (§§ 56, 57 Strafgesetzbuch),
    • zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Rahmen des Programms „Schwitzen statt Sitzen" (Art. 293 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch),
    • als Weisung oder Auflage bei der Einstellung eines Strafverfahrens gegen Jugendliche und Heranwachsende (§§ 45, 47 Jugendgerichtsgesetz),
    • als Weisung oder Auflage bei der Verurteilung von Jugendlichen und Heranwachsenden (§§ 10, 15 Jugendgerichtsgesetz).
  7. Bundesfreiwilligendienst
  8. Ehrenamtliche Tätigkeit

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