Beratung, Unterstützung und Vermittlung
Wir beraten, unterstützen, fördern und vermitteln Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.
Das können z.B. Menschen mit psychischen- oder Suchterkrankungen, langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen oder Menschen mit Migrationshintergrund sein
Diese Menschen werden durch die Case Management Methode betreut.
Das bedeutet, dass alle der Arbeitsaufnahme entgegenstehenden Probleme bearbeitet und abgebaut werden bevor eine Orientierung und Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt gefördert wird.
Die Übergänge in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sind durchlässig.
Folgende Angebote und Projekte finden bei der FAU statt:
Tätigkeitsbereich & geförderter Personenkreis:
- das Projekt leistet einen aktivierenden Beitrag zur sozialen Integration, zur Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und somit zum Abbau von Armut
- unter Berücksichtigung der Prinzipien „Nachhaltige Entwicklung“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung von Männern und Frauen“ sowie den damit verbundenen Herausforderungen an die soziale Infrastruktur in den Wohnquartieren Hasenholz/Östertal und Borntal
- Einzelfallarbeit in Form von individueller Beratung und Vermittlung von „hilfebedürftigen“ Personen in allen Lebenslagen
- diese sozial zu integrieren und damit die Grundlagen für eine berufliche Integration zu schaffen
- sowie darüber hinaus einen Sozialraumbezug in Form von Stadtteilarbeit aufsuchender Sozialarbeit zu schaffen
- die Verbindung dieser beiden Ansätze, also die Verknüpfung von Komm- und Gehstrukturen bildet das innovative Moment bei ThINKA Sondershausen, denn erst mit diesem Ansatz kann die Lebenswelt der Hilfesuchenden kontextbezogen und ganzheitlich erfasst werden
Laufzeit: 01.07.2022 bis 30.06.2025
Ansprechpartnerinnen:
- Katrin Sieber 0176/56757500 katrin.sieber@fau-sondershausen.de
- Wael Kasm Ismail 0176/95272050 wael.kasm@fau-sondershausen.de
- Frau Celine Krahmer 0174 3464873 celine.krahmer@fau-sondershausen.de
Projektpartner:
- Stadt Sondershausen
- Landgemeinde Stadt Greußen
- Landkreis Kyffhäuserkreis
- Grund- und Regelschule Johann Karl Wezel
- Staatliches Förderzentrum Sonderhausen
- Akteure und Institutionen in den Projektgebieten
- Vereine und Projekte der Stadt und des Kreises
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Sozialfond
Geförderter Personenkreis:
- Arbeitslose Personen im Sinne des §53a SGBII i.V.m. §16 SGB III
- mit einer Integrationswahrscheinlichkeit von einem bis zwei Jahren
- am Arbeitsmarkt benachteiligt, die bestehende Benachteiligung verhindert die berufliche Integration grundsätzlich nicht, sondern erschwert diese
- Die Teilnehmenden dürfen das 58. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen den Wohnsitz in Thüringen haben.
Plätze: 50
Laufzeit: 01.08.2024 bis 31.12.2026
Ansprechpartnerinnen:
- Frau Franziska Müller 03632 619145 franziska.mueller@fau-sondershausen.de
- Frau Simone Hoffmann 0174 3464877 | 03632 619124 simone.hoffmann@fau-sondershausen.de
Projektpartner:
- Internationales Bildungs- und Sozialwerk e.V. Bad Frankenhausen
- VHS Bildungswerk Roßleben
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfond und des Freistaates Thüringen
Geförderter Personenkreis:
- Arbeitslose Personen im Sinne des §53a SGBII i.V.m. §16 SGB III
- mit einer Integrationswahrscheinlichkeit von zwei Jahren und länger
- arbeitsmarktferne Personen mit multiplen und komplexen Problemlagen bzw. mehreren Vermittlungshemmnissen (Sucht-, Schuldenproblematik u.a.)
- Personen ab Vollendung des 30. Lebensjahres
Plätze: 20
Laufzeit: 01.07.2022 bis 31.12.2023
Ansprechpartnerinnen:
- Franziska Müller 03632 619111 franziska.mueller@fau-sondershausen.de
- Alexander Schulz 0176 95284009 | 03632 619111 alexander.schulz@fau-sondershausen.de
Projektpartner:
- VHS Bildungswerk Roßleben
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfond und des Freistaates Thüringen
Geförderter Personenkreis:
Personen mit Fluchterfahrung bzw. Migrant:innen, die mindestens über einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt verfügen und entsprechend am Arbeitsmarkt benachteiligt sowie aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von der Regelförderung nach SGB III und SGB II ausgeschlossen sind.
Die Fördervoraussetzungen werden vor Aufnahme in das Projekt mit der zuständigen Behörde abgeklärt. Projektteilnehmende sind über die gesamte Dauer der individuellen Projektteilnahme nicht: arbeitslose Personen im Sinne des § 53a Abs. 1 SGB II i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB III (Personen im SGB II-Leistungsbezug).
Plätze: 20
Laufzeit: 01.01.2024 bis 31.12.2025
Ansprechpartnerinnen:
- Tefide Avci 0155 60581863 | 03632 619160 tefide.avci@fau-sondershausen.de
- Astrid Winter 03632 6190 astrid.winter@fau-sondershausen.de
Projektpartner:
- HORIZONT e.V. Nordhausen
- Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.
Gefördert aus Mitteln des Freistaates Thüringen