Beratung, Unterstützung und Vermittlung

Beratung, Unterstützung und Vermittlung

Wir beraten, unterstützen, fördern und vermitteln Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.

Das können z.B. Menschen mit psychischen- oder Suchterkrankungen, langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen oder Menschen mit Migrationshintergrund sein

Diese Menschen werden durch die Case Management Methode betreut.

Das bedeutet, dass  alle der Arbeitsaufnahme entgegenstehenden Probleme bearbeitet und abgebaut werden bevor eine Orientierung und Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt gefördert wird.

Die Übergänge in Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sind durchlässig.

Folgende Angebote und Projekte finden bei der FAU statt:

ThINKA Sondershausen-Greußen - Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung

Tätigkeitsbereich & geförderter Personenkreis:

  • das Projekt leistet einen aktivierenden Beitrag zur sozialen Integration, zur Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und somit zum Abbau von Armut
  • unter Berücksichtigung der Prinzipien „Nachhaltige Entwicklung“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ und „Gleichstellung von Männern und Frauen“ sowie den damit verbundenen Herausforderungen an die soziale Infrastruktur in den Wohnquartieren Hasenholz/Östertal und Borntal
  • Einzelfallarbeit in Form von individueller Beratung und Vermittlung von „hilfebedürftigen“ Personen in allen Lebenslagen
  • diese sozial zu integrieren und damit die Grundlagen für eine berufliche Integration zu schaffen
  • sowie darüber hinaus einen Sozialraumbezug in Form von Stadtteilarbeit aufsuchender Sozialarbeit zu schaffen
  • die Verbindung dieser beiden Ansätze, also die Verknüpfung von Komm- und Gehstrukturen bildet das innovative Moment bei ThINKA Sondershausen, denn erst mit diesem Ansatz kann die Lebenswelt der Hilfesuchenden kontextbezogen und ganzheitlich erfasst werden

Laufzeit: 01.07.2022 bis 30.06.2025

Ansprechpartnerinnen:

Projektpartner:

  • Stadt Sondershausen
  • Landgemeinde Stadt Greußen
  • Landkreis Kyffhäuserkreis
  • Grund- und Regelschule Johann Karl Wezel
  • Staatliches Förderzentrum Sonderhausen
  • Akteure und Institutionen in den Projektgebieten
  • Vereine und Projekte der Stadt und des Kreises

Gefördert aus Mitteln der Europäischen Sozialfond

Kofinanziert von der Europäischen UnionThINKA Sondershausen

BegIn 2.0 – Begleitung der Integrationsprozesse

Geförderter Personenkreis:

  • Arbeitslose Personen im Sinne des §53a SGBII i.V.m. §16 SGB III
  • mit einer Integrationswahrscheinlichkeit von einem bis zwei Jahren
  • am Arbeitsmarkt benachteiligt, die bestehende Benachteiligung verhindert die berufliche Integration grundsätzlich nicht, sondern erschwert diese
  • Die Teilnehmenden dürfen das 58. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen den Wohnsitz in Thüringen haben.

Plätze: 50

Laufzeit: 01.08.2024 bis 31.12.2026

Ansprechpartnerinnen:

Projektpartner:

  • Internationales Bildungs- und Sozialwerk e.V.  Bad Frankenhausen
  • VHS Bildungswerk Roßleben

Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfond und des Freistaates Thüringen

Kofinanziert von der Europäischen UnionFreistaat Thüringen

Teilhabeprojekte

Geförderter Personenkreis:

  • Arbeitslose Personen im Sinne des §53a SGBII i.V.m. §16 SGB III
  • mit einer Integrationswahrscheinlichkeit von zwei Jahren und länger
  • arbeitsmarktferne Personen mit multiplen und komplexen Problemlagen bzw. mehreren Vermittlungshemmnissen (Sucht-, Schuldenproblematik u.a.)
  • Personen ab Vollendung des 30. Lebensjahres

Plätze: 20

Laufzeit: 01.07.2022 bis 31.12.2023

Ansprechpartnerinnen:

Projektpartner:

  • VHS Bildungswerk Roßleben

Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfond und des Freistaates Thüringen

Kofinanziert von der Europäischen UnionFreistaat Thüringen

MULTIPOTENZIAL

Geförderter Personenkreis:

Personen mit Fluchterfahrung bzw. Migrant:innen, die mindestens über einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt verfügen und entsprechend am Arbeitsmarkt benachteiligt sowie aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von der Regelförderung nach SGB III und SGB II ausgeschlossen sind.

Die Fördervoraussetzungen werden vor Aufnahme in das Projekt mit der zuständigen Behörde abgeklärt. Projektteilnehmende sind über die gesamte Dauer der individuellen Projektteilnahme nicht: arbeitslose Personen im Sinne des § 53a Abs. 1 SGB II i. V. m. § 16 Abs. 1 SGB III (Personen im SGB II-Leistungsbezug).

Plätze: 20

Laufzeit: 01.01.2024 bis 31.12.2025

Ansprechpartnerinnen:

Projektpartner:

  • HORIZONT e.V. Nordhausen
  • Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V.

Gefördert aus Mitteln des Freistaates Thüringen

Freistaat Thüringen